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   BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01   

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https://dejure.org/2002,3183
BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01 (https://dejure.org/2002,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2002 - 2 CN 2.01 (https://dejure.org/2002,3183)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2002 - 2 CN 2.01 (https://dejure.org/2002,3183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Rückgriff auf freiwillige Arbeitszeitkonten von Lehrern; Konsequenzen, wenn die Mehrarbeit nicht durch Minderarbeit ausgeglichen werden kann; Verfassungsrechtliche Beurteilung der gleich hohen Belastung der teilzeitbeschäftigten und der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3... ; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BBesG § 6; ; BBesG § 48 Abs. 3; ; NBG § 80; ; NBG § 80 a Abs. 4; ; Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 24.02.1999 § 5; ; Nds. Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - ArbZVO-Lehr i.d.F. vom 24.02.1999 § 8 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes öffentliches Interesse; durchschnittliche Arbeitszeit; Ermächtigungsgrundlage; gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Gleichheitssatz; Lehrer; Minderarbeit; mittelbare ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeitarbeit - Arbeitszeitkonten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Länder dürfen Lehrer zu Mehrarbeit verpflichten // Arbeitszeitkonten Niedersachsens gebilligt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Vielmehr kann das Diskriminierungsverbot auch dann berührt sein, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts, etwa Frauen, betrifft (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - NJW 2002, 1256).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Der in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene, letztlich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgende Grundsatz ist aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfGE 58, 257 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 P 1.99 - BVerwGE 110, 253 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Die Grenze seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 71, 39 ; Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Die Grenze seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 71, 39 ; Urteil des Senats vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, die Pflichtstundenzahl jeweils nach Art der Schule unterschiedlich festzusetzen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279).
  • BVerwG, 05.01.2000 - 6 P 1.99

    Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung; Anteil von Frauen und

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Der in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene, letztlich aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgende Grundsatz ist aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfGE 58, 257 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 P 1.99 - BVerwGE 110, 253 ).
  • EuG, 28.01.1992 - T-45/90

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09

    Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen

    Die Grenze seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge der Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 25.4.1996 - BVerwG 2 C 27.95 -, juris Rn. 24; Urteil vom 28.11.2002 - BVerwG 2 CN 2.01 -, juris Rn. 37), wenn die Differenzierung also unter keinem vernünftigen, einleuchtenden Grund gerechtfertigt erscheint, so dass die Unsachlichkeit evident ist (BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, a. a. O., Rn. 24).

    Die Situation im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes stellt sich indes anders dar, so dass sich die Klägerin auf die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit einer finanziellen Ausgleichsregelung für zeitlich nicht mehr (voll) kompensierbare Arbeitszeitkontoguthaben bzw. Vorgriffsstunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.10.1998 - 4 S 425/98 -, juris Rn. 82f.; Nds. OVG, Urteil vom 7.3.2001 - 2 K 654/99 -, juris Rn. 57; BVerwG, Urteil vom 28.11.2002 - BVerwG 2 CN 2.01 -, juris Rn. 41; Bay. VGH, Urteil vom 21.12.2001 - 3 N 01.900 -, juris Rn. 109; OVG NRW, Urteil vom 27.4.2004 - 6 A 1790/03 -, juris Rn. 49) nicht berufen kann.

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 5 LA 228/06

    Vergütung von Mehrarbeit für Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten des

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2002 (- BVerwG 2 CN 2.01 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 32) lassen sich für eine solche Auslegung keine Anhaltspunkte herleiten.

    Die Grenze der Gestaltungsfreiheit mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG hat der Normgeber erst überschritten, wenn die ungleiche Sachbehandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - BVerwG 2 CN 2.01 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 37 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 08.11.2016 - 2 N 383/12

    Arbeitszeitverkürzung für Polizeivollzugsbeamte im Wechselschichtdienst

    Zweiten Senats, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 7 f.; BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 - Juris, Rn. 36).

    30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Zweiten Senats vom 25. November 1980 - 2 BvL 7/76, 2 BvL 8/76, 2 BvL 9/76 - Juris, Rn. 109; vgl. auch zur Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 - Juris, Rn. 36).

  • VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98

    Arbeitszeitkonto für Lehrer rechtmäßig

    Wird die zunächst eintretende Mehrbelastung durch Unterricht später durch eine gleich hohe Entlastung ausgeglichen, so fehlt es bezogen auf den von der Verordnung erfassten Zeitraum im Ergebnis sowohl bei vollzeit- als auch bei teilzeitbeschäftigten Lehrern an einer zusätzlichen Belastung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 1.01 - NVwZ 2003, 617 = ZBR 2003, 210; ebenso Urteil vom 28. November 2001 - 2 CN 2.01 - Juris).
  • VG Lüneburg, 31.01.2007 - 1 A 411/04

    Arbeitszeit; Ausnahme; Beamter; Belang; Berufsbeamter; Beschäftigung; Familie;

    Eine solche Ausnahme sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2002 (2 CN 2.01) zu gewähren, wenn die Erhöhung der Arbeitszeit auf der Grundlage der "verpflichtenden Arbeitszeitkonten" zu einer schwerwiegenden Störung der durch Artikel 6 GG geschützten privaten Belange oder anderer Belange vergleichbaren Ranges führe, die nicht durch anderweitige organisatorische Maßnahmen ausgeglichen werden könne.

    Diese Regelungen stehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. November 2002 (2 CN 2.01, NVwZ 2003, 617) in einem Normkontrollverfahren entschieden hat, mit höherrangigem Recht in Einklang.

  • VG Berlin, 02.02.2005 - 7 A 192.01

    Überstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen müssen voll bezahlt werden

    Eine geschlechtsspezifische Diskriminierung liegt - schon nach Art. 3 Abs. 3 GG - nicht nur dann vor, wenn eine nachteilige Regelung unmittelbar an geschlechtsspezifische Merkmale anknüpft, sondern auch, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10

    Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an

    Die Grenze der Gestaltungsfreiheit (mit der Folge der Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG) hat der Normgeber überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, oder mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 25.4.1996 - BVerwG 2 C 27.95 -, juris Rn. 24; Urteil vom 28.11.2002 - BVerwG 2 CN 2.01 -, juris Rn. 37), wenn die Differenzierung also unter keinem vernünftigen, einleuchtenden Grund gerechtfertigt erscheint, so dass die Unsachlichkeit evident ist (BVerwG, Urteil vom 25.4.1996, a. a. O., Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03

    Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung;

    Denn dieser verbietet lediglich, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, hindert den Normgeber aber nicht daran, sich für eine von mehreren mit dem Willkürverbot vereinbare Regelungen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 - NVwZ-RR 1992 S. 384; BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 2 CN 2/01 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 2 A 10258/03

    Schulrecht, Privatschulrecht, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe,

    Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 80 Abs. 3 Satz 1 LBG charakterisiert die Ansparverpflichtung nach § 6 LehrArbZVO als eine ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (ebenso BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 CN 2/01 -, nur in juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 8 LA 72/04

    Altersrente; Altersrentenzuschlag; Anwalt; Anwartschaft; berufsständisches

    Dieser verbietet lediglich, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln, hindert den Normgeber aber nicht daran, sich für eine von mehreren mit dem Willkürverbot vereinbare Regelungen zu entscheiden (vgl. Senatsbeschl. v. 5.11.2003 - 8 LA 169/03 - unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 2.10.1991 - 1 BvR 1281/91 -, NVwZ-RR 1992, 384; BVerwG, Urt. v. 28.11.2002 - 2 CN 2/01 -).
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